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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.fsj-zentralstelle.de veröffentlichte Webseite des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem unabhängigen entwicklungsbegleitenden BITV-Test durch die BIK, der im Dezember 2020 durchgeführt wurde.

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen nicht an allen Stellen vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.

Die Webseite www.fsj-zentralstelle.de ist aus den folgenden Gründen noch nicht abschließend barrierefrei:

  • Grafiken, Objekte und Bedienelemente sind zum Teil noch nicht oder nicht ausreichend mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen.
  • Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken sind noch nicht ausreichend gesetzt, so dass rein dekorative Grafiken nicht überall verborgen sind.
  • HTML-Strukturelemente für Überschriften, Listen und Zitate sind nicht immer ausreichend oder sinnvoll gegliedert.
  • Inhalte sind nicht immer gegliedert.
  • Datentabellen sind nicht immer richtig aufgebaut.
  • Beschriftungen von Formularelementen sind teilweise nicht ermittelbar.
  • Inhalte brechen im Bereich Gebärdensprachvideo nicht um.
  • Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen sind nicht immer ausreichend.
  • Textabständen nicht immer anpassbar.
  • Dokumenttitel sind nicht immer sinnvoll gewählt.
  • Die Reihenfolge bei der Tastasturbelegung ist nicht immer schlüssig.
  • Die Position des Fokus ist nicht immer deutlich.
  • Syntax ist nicht immer korrekt.
  • Fehlererkennung beim Kontaktformular nicht immer schlüssig.

Barriere melden: Feedbackfunktion und Kontaktangaben

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann finden Sie alle weiteren Informationen unter: Barriere melden

Schlichtungsverfahren

Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, wenn sie der Auffassung sind, unsere Webseite www.fsj-zentralstelle.de benachteilige sie, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de 

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail:
www.schlichtungsstelle-bgg.de