Logo Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Logo FSJ-Zentralstelle BAFzA

Infos zum FSJ

Die Rahmenbedingungen für das FSJ werden durch das Gesetz zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste (JFDG) vorgegeben. Flexible Zeitstrukturen ermöglichen eine individuelle Anpassung des Freiwilligendienstes an die eigene Lebensplanung.

Freiwillige im FSJ sind grundsätzlich gesetzlich sozialversichert. Die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung leisten die Träger beziehungsweise die Einsatzstelle. Darüber hinaus besteht grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr ein Anspruch auf Kindergeld und alle daran geknüpften staatlichen und tariflichen Folgeleistungen.

Während des Einsatzes erhalten die Freiwilligen normalerweise ein Taschengeld. Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung können gestellt beziehungsweise als Geldersatzleistungen gezahlt werden. Das Bundesfamilienministerium fördert auf Grundlage der Förderrichtlinien-Jugendfreiwilligendienste (RL-JFD) vom 11. April 2012 die pädagogische Begleitung der Freiwilligen mit einem trägerbezogenen Festbetrag.

Die Zentralstelle im FSJ beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) steht Trägern, Einsatzstellen und Freiwilligen beratend und unterstützend zur Seite.